Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Milchpfennig

Milchpfennig

, m.

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an die Kirche abzuführendes Bußgeld für eine unstatthafte Liebesbeziehung bzw. für deren Folgen
  • collecta aut subsidium charitativum, vulgariter der milchpfenning und kindszehend
    um 1500 DWB. V 762
  • die pfaffen mußten ihm [Papst] als einem huren wirth von ihren köchin, wenn sie ein kind hatten, ein gülden geben, den nennet man einen milchpfennig 
    1537 LutherGesAusg. II 3 S. 401
  • werden ... im paͤpstlichen recht die beyschlaͤfferin ... mit dem m[ilchpfennig] abgestrafft
    1666 SchwäbWB. VI Nachtr. 2571
unter Ausschluss der Schreibform(en):