Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Milchzehnt
Artikel davor:
Milchdieb
Milchdiebin
Milcheimer
(Milchmaß)
Milchmeister
Milchmiete
Milchmieterin
Milchpfennig
Milchstehlen
Milchsteuer
Milchzehnt
, m.
Abgabe für die Haltung von milchgebendem Vieh
- milchzehenden ... gibt ein unterthan von einem kalb, so er aufziecht und behält, 1 kr.1660 Knapp,BeitrRWG. 272
- von milchzehend soll zwar die 10 maaß gegeben werden, es wird aber mehrentheils der zehende kaͤs davor genommen1753 Hellfeld I 683Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kuhzehnten (beßer milchzehnden) da von jeder kuhe ein kaͤse [zu entrichten ist]1769 Lennep,LandsiedelR. 479Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kuh-zehent, der zehent, welcher von den kuͤhen und ihrer nutzung, besonders aber von der milch gegeben wird und daher auch der milch-zehent heißt1791 Krünitz,Enzykl. 54 S. 713
Artikel danach:
Milchzins
mild
1Milde
2Milde
mildern
Milderung
Milderungsumstand
Mildheortness
mildigen