Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Milchzins

Milchzins

, m.

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I wie Milchzehnt 
  • sol ... den armen leuͤten ... nachgelaßen sein der milchzinß von den kuͤn, den schaffen und den gaissen, den sy bißher gegeben haben
    um 1495 WürtLändlRQ. III 227
  • für milchzins von ieder kuh des iahres 2 fl
    1613 Weik,Hohenlohe 200
  • soll ... in ansehung des von den juden häufig verstellt werdenden viehes der milchzinns auf 3 fl. ... festgesetzt werden
    1746 Baden/Schmelzeisen,PolO. 493 Anm. 114
II wie Milchpfennig 
  • [Pfaffen] haben ... ihre huren ... zeugen mit ihnen pastart ... wann sie dem bischoff jaͤrlich den m[ilchzins] ordentlich reichen, so seynd sie ... aussgesoͤhnet
    1568 SchwäbWB. VI Nachtr. 2572
  • wil ... dess jaͤrlichen m[ilchzinses], den der papst von huren auffhebt, geschweigen
    1617 SchwäbWB. VI Nachtr. 2572
  • der milchzins ... in einigen gegenden ist es die abgabe, welche fremde geschwächte weibespersonen demjenigen gerichtsherren, in dessen gerichte sie niederkommen wollen, entrichten müssen
    1798 Adelung III 210
unter Ausschluss der Schreibform(en):