Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Milchzins
Artikel davor:
Milchdiebin
Milcheimer
(Milchmaß)
Milchmeister
Milchmiete
Milchmieterin
Milchpfennig
Milchstehlen
Milchsteuer
Milchzehnt
Milchzins
, m.
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I
wie Milchzehnt
- sol ... den armen leuͤten ... nachgelaßen sein der milchzinß von den kuͤn, den schaffen und den gaissen, den sy bißher gegeben habenum 1495 WürtLändlRQ. III 227
- für milchzins von ieder kuh des iahres 2 fl1613 Weik,Hohenlohe 200
- soll ... in ansehung des von den juden häufig verstellt werdenden viehes der milchzinns auf 3 fl. ... festgesetzt werden1746 Baden/Schmelzeisen,PolO. 493 Anm. 114
II
wie Milchpfennig
- [Pfaffen] haben ... ihre huren ... zeugen mit ihnen pastart ... wann sie dem bischoff jaͤrlich den m[ilchzins] ordentlich reichen, so seynd sie ... aussgesoͤhnet1568 SchwäbWB. VI Nachtr. 2572Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wil ... dess jaͤrlichen m[ilchzinses], den der papst von huren auffhebt, geschweigen1617 SchwäbWB. VI Nachtr. 2572Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der milchzins ... in einigen gegenden ist es die abgabe, welche fremde geschwächte weibespersonen demjenigen gerichtsherren, in dessen gerichte sie niederkommen wollen, entrichten müssen1798 Adelung III 210Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
mild
1Milde
2Milde
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Milderung
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Mildheortness
mildigen
Mildigkeit