Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mild

mild

, adj., adv.
I gnädig, gütig, freigebig als Herrscherattribut
II geneigt, wohlwollend
III fromm, wohltätig, gemeinnützig
IV milde Gewalt beschränkte Vollmacht
V weniger streng, mäßig, gemäßigt bei der Durchsetzung des Rechts
VI zu mild zu günstig und damit falsch