Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ministerschaft

Ministerschaft

, f.


I Amt eines Ministers (I 2) 
  • momboirscap, meesterscap ende ministerscap 
    1376 Stallaert II 206
  • oJ. MnlWB. IV 1621 s.v. minister
II Amtstätigkeit eines Ministers (II) 
  • es ist auch ... ministern ... erlaubt, diejenigen vortheile anzunehmen, die ihnen, nachdem sie bereits ihr amt niedergeleget haben, angeboten werden; es waͤre dann, daß jene sich auf einen waͤhrend der ministerschaft ... errichteten vertrag gruͤnden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 802