Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißbiete

Mißbiete

verächtliches Verhalten, Beleidigung
  • von missbiete die ehre nicht anrürende. wue einer den andern missehandelth mit worthen ader sonsten schuldt, das ime ehre vnd leimath nicht anrüret, der gibt eine halbe margk vnd heldet vier tage gehorsam vnd bessert dem clägere
    1534 FrankenhausenStR. 485