Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißbiete
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Mißbauer
(Mißbequemigkeit)
(mißberüchtet)
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Mißbezahlung
Mißbiete
verächtliches Verhalten, Beleidigung
vgl.
Mißhandlung (II)
- von missbiete die ehre nicht anrürende. wue einer den andern missehandelth mit worthen ader sonsten schuldt, das ime ehre vnd leimath nicht anrüret, der gibt eine halbe margk vnd heldet vier tage gehorsam vnd bessert dem clägere1534 FrankenhausenStR. 485Faksimile (ca. 76 KB)