Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißbrauchen
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(Mißbräuchde)
mißbrauchen
, v.I unrecht handeln, gegen eine Ordnung verstoßen, freveln; eine Straftat mißbrauchen: eine Straftat verüben
II Unzucht treiben, schänden, vergewaltigen
III mit acc. rei, gen. rei: eine Sache falsch, verderblich oder verächtlich gebrauchen; ein Recht mißbräuchlich ausüben; eine Bestimmung mißachten; offen zu mißbrauchen (I)