Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißbrauchen

auch reflexiv
I unrecht handeln, gegen eine Ordnung verstoßen, freveln; eine Straftat mißbrauchen: eine Straftat verüben
II Unzucht treiben, schänden, vergewaltigen
III mit acc. rei, gen. rei: eine Sache falsch, verderblich oder verächtlich gebrauchen; ein Recht mißbräuchlich ausüben; eine Bestimmung mißachten; offen zu mißbrauchen (I)