Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Missetäterin

Missetäterin

, f.

auch Mißtäterin 
Straftäterin
  • wann vorsetzlich ... leibes-fruͤchte, die da in mutter-leibe lebendig gewesen, abgetrieben, so soll die mißthaͤterin am leben ... gestraffet werden
    1572 CAug. I 118
  • 1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 113
unter Ausschluss der Schreibform(en):