Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißförmig

mißförmig

, adj.

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(im Prozeßrecht:) den formalen Erfordernissen nicht entsprechend
  • hett er ein vngeschickte mißfoͤrmige nichtige klag vor gericht gethon also das die vrteil oder nichtigkeit deßhalben angefochten würd
    1520 FreiburgStR. I 11, 10