Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißgünstig
Artikel davor:
Mißglaube
mißgläubig
mißgleich
Mißgönner
mißgreifen
(Mißgreifer)
(mißgreifig)
(Mißgreifung)
Mißgriff
(mißgrüßen)
mißgünstig
, adj.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch subst.
neidisch, feindlich; rechtlich nur subst.: Neider
neidisch, feindlich; rechtlich nur subst.: Neider
vgl.
Mißgönner
- so er schon seiner (durch misgönstige) angeklagten fäleren keiner mag bezygen werden1593 BaselZGesch. 58/59 (1959) 13
- daß von meinen mißgünstigen ... ich wieder alles verschulden dermaßen angegossen, daß s.f.g. mich nicht mehr leiden können1636 v.d.Ohe,LünebVerw. 86 Anm. 40
Artikel danach:
mißhaben
(Mißhag)
mißhagen
Mißhäglichkeit
Mißhagung
mißhalten
Mißhälter
mißhältig
Mißhaltung