Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißhältig

mißhältig

, adj.

von üblem Verhalten, pflichtvergessen
  • die Römer, als dozumal under in selbs unainig und misshältig 
    1566/67 ZimmernChr. I 3 [vielleicht aus 1mißhellig (I) entstellt u. umgedeutet]
  • [wenn] die ehelüden düßen punct ... nicht halden werden, od[er] mißheldig in vermeldung der zeddeln befunden, so sollen sie sick der porten ... entsetzt hebben
    1582 Buschmann,Wetter 275