Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißkredit

Mißkredit

, m.

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I mangelnde Vertrauenswürdigkeit einer Person, insb. in finanzieller Hinsicht
  • [daß] er den fuhrmann in unbillige schand und mißcredit gebracht
    1571 J.R. Aeschlimann's Gesch. von Burgdorf ... I (Zwickau 1847/48) 137
  • weilen alle anspinnung ... auf nichts anders gezielet, als alle einwohner ... in grossen miß-credit und uͤbles verstaͤndniß bey dem koͤnige zu setzen
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1434
  • dem credite steht der miscredit entgegen, und ist demnach solcher das unvermoͤgen, sich eines andern seines reichthums auf zeiten zu bedienen. ... die unmittelbare ursache des miscredits ist die meynung von der unsicherheit der zahlung
    1768 C.G. Ludovici, Grundriß e. vollst. Kaufmanns-Systems (2Leipzig 1768) 73
  • da demnach diese [Gläubiger] in nicht geringen schaden, und noch dabei in mißkredit gesezt worden sind
    1799 Bewer,Rechtsfälle V 213
II Zweifel an der Güte einer Sache
  • vnd dadurch hiesige wahre in miszcredit versezten
    1673 Breslau/ZDPhil. 59 (1935) 125
  • 1823 StaatsbMag. III 608
unter Ausschluss der Schreibform(en):