Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißrechnen

sich beim Rechnen irren, sich verrechnen, falsch abrechnen (SchweizId. stellt Beleg 1486 zu rechnen "durch Vergleichung der gegenseitigen Forderungen eine Schuld feststellen, abrechnen"); formelhaft: Mißrechnen ist kein Bezahlen falsch abgerechnet heißt noch nicht bindend bezahlt