Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißschädige

Mißschädige

, m.

wie Missetäter 
  • sollen die ampleut [!] für sich selbsten, auch bey den jenigen, so die mißschädigen zu greiffen ... pflegen, ... verschaffen, daß ... weder messer, gürtel, hosenbendel, nestel, hutschnur, und was dergleichen mehr ist, daraus einige gefahr zu besorgen, jhme gelassen
    1678 Karst,Neustadt/H. 244