Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißschädige
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(Mißrücht)
mißrüchtig
(mißrüchtigen)
Mißsache
mißsachen
(Mißsachung)
mißsagen
Mißschädige
, m.
wie Missetäter
vgl.
Landschaden (I)
- sollen die ampleut [!] für sich selbsten, auch bey den jenigen, so die mißschädigen zu greiffen ... pflegen, ... verschaffen, daß ... weder messer, gürtel, hosenbendel, nestel, hutschnur, und was dergleichen mehr ist, daraus einige gefahr zu besorgen, jhme gelassen1678 Karst,Neustadt/H. 244