Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Mißtätige

2Mißtätige

, n., subst. adj.

etwas Ungesetzliches, Missetat (I) 
  • elx misdadichs 
    1440 MnlWB. IV 1659
  • wann an einem ... orte etwas mißthaͤtiges erscheinen wollte, ... soll er [stock-meister] ... solches dem herrn gerichtsverwalter anmelden
    1610 BautzenStat. 66