Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißtrauen

Mißtrauen

, n.

rechtlich erst nhd.

I Zweifel am Erfolg eines Begehrens
  • wurd aber der klaͤger selbst, nach gethaner citation, aus zweyffel vnnd misstrawen seiner sachen, nicht erscheinen, er sol ... dem erscheinenden kegentheil, auff kost vnd zehrung verurtheilt werden
    1583 SiebbLR. I 3 § 2
II Zweifel an der Aufrichtigkeit einer Person, Mangel an Vertrauen, Feindseligkeit
  • sollen unsere beambte und forstbediente zu abwendung alles mißtrauens, wenn keine volle mast ist, sich uͤber die zahl, wie anfaͤnglich gesetzt werden moͤchte, der uebertrift fuͤr uns ... nicht gebrauchen
    1628 Braunschweig/Wiesand 724
  • daß die beede hoͤhere collegia eine zeithero in schaͤdlichem mißtrauen, argwohn und unwillen oͤffters gegen einnder gestanden seyen
    1774 Moser,Reichstage I 497
  • manche zuruͤksetzungen gruͤnden sich auf mißtrauen gegen juden wegen ihres wuchers
    1824 Mittermaier,PrivR. 119
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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