Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißtrieb

Mißtrieb

, m.

unrechtes Tun
  • gott liess nicht zu, dass die verrähter lang verborgen bleiben konten, umb also wegen ihres misstriebs nach verdienst abgestrafft zu werden
    1665 SchwäbWB. VI Nachtr. 2579