Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mißverständig

mißverständig

, adj.

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unklar, mißverständlich
  • [haben] die schedlichen und beschwerlichen articl ... abgethan, die unlautern und missverstendigen geändert, erleitert und gepessert
    Mitte 16. Jh. Tirol/ÖW. V 627