Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißwachstumjahr

Mißwachstumjahr

, n.

Jahr mit einer Mißernte, die eine gemilderte Abgabe veranlassen kann
  • were sach, das ein mysswachstompiar anstende, vnd das alles mit myssrattonge weins vnd korns, vnd der arme man sein weynzins vnd korn nit entrichten ... mocht, ... so magh der arm mann ein ame weins mit vunff schillingen dem grontherrn vernugen
    1537 Untermosel/GrW. II 301
unter Ausschluss der Schreibform(en):