Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mißzehnten
Artikel davor:
Mißwerk
mißwerken
mißwirken
(mißwissian)
Mißwurcht
(mißzahlen)
Mißzahler
Mißzahlnis
Mißzahlung
Mißzahlungsfall
Mißzehnten
, n., subst. inf.
Betrug bei der Zehntleistung
- im fal aber untrüw und gferd in abrichtung deß zehndens gebrucht wurde, wellend wir uns die straff sölliches mißzehndens vorbehalten haben1613 BernStR. VII 1 S. 306Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- abstraffung malefitzischer sachen und die sich denen verglychend, als marchsteynen verenderen, mißzehenden und derglychen1628 BernStR. VI 2 S. 902Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"