Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mistbreittag

Mistbreittag

, m.

Frontag (I), an dem Mist (I) auf das Land ausgebracht wird
  • der müller U.M. gibt jährlich für seine scharwerk 5 fl 1 sch. 6 pf. für eine ganze handfron und 2 mistpraittäg 
    1601 BambBer. 66 (1908) 545
unter Ausschluss der Schreibform(en):