Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mistbreittag
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Mißzehnten
mißzeichnen
(mißzüchtig)
(Mißzunft)
Mist
Mistbreittag
, m.
Frontag (I), an dem Mist (I) auf das Land ausgebracht wird
- der müller U.M. gibt jährlich für seine scharwerk 5 fl 1 sch. 6 pf. für eine ganze handfron und 2 mistpraittäg1601 BambBer. 66 (1908) 545