Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mistfuhre

Mistfuhre

, f.

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Transport von Mist (I) als Frondienst 
  • [sie] sollen ... durch ihren schultheiß die mistfuhr für besagte weingärten thuen
    1553 NrhArch. 6 (1868) 275
  • die mistfuhren soll er [Pflugmeier] ausserhalb der pflugzeiten tun
    1621 JbUnivKönigsb. Beih. XVII 127
  • die hiesigen einsassen wurden ... 1804 von allen ... scharwerksdiensten frei; diese waren ... alle mistfuhren 
    1808 Krug,StaatswPreuß. 392