Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mitbelehnung
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Mistzins
Misusance
misuseren
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Misuus
Mit-, mit-
Mitaltermann
mitbelehnen
Mitbelehnschaft
Mitbelehnte
Mitbelehnung
, f.
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das mehreren Berechtigten gemeinsam übertragene Lehnrecht
- soll nichts, ausser der mit-belehnung, ihme ... zukommen1684 TheatrPacis I 88Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1728 Hagemann,PractErört. V 23
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die gemeinschafftlich forstliche obrigkeit ... kan ... erwiesen werden ... durch die ... mit-belehnung, da zwey oder mehrere zugleich die forstliche obrigkeit mit ein ander zu exerciren, zu lehen empfangen1733 Beck,Forstg. 303Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle rechte, begnadigungen, weltliche und geistliche privilegien, insonderheit die dem adel zustehende mitbelehnung ... sollen ... von uns [König v. Polen] bestaͤtiget werden1802 (lat. 1561) SammlLivlLR. I 399Faksimile (ca. 140 KB)