Mitgabe, f.
Mitgabe, f.
wie Mitgift (I), der Braut (auch dem Bräutigam?) in die Ehe mitgegebenes Gut wie zB. Aussteuer (I), Brautschatz (I 1), Ehegeld (I), Heimsteuer, Heiratsgut; die Terminologie zum Ausstattungsgut der Brautleute entzieht sich idR. einer genauen Festlegung; auch das in Klosterbesitz eingebrachte Gut einer Nonne bzw. eines Mönchs
Bez. für eine öffentliche Last
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