Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mithut
Artikel davor:
Mithafte
mithalten
Mithalter
Mithandler
mithehlen
Mithehler
Mithelfer
mithellen
Mitherr
Mithio
Mithut
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ein zusammen mit anderen ausgeübtes Weiderecht
- hatten dy armen lude dy myddehute bis an dy zeyt, dass vnsser ... jungher zu dem lande qwam14. Jh. Hessen/GrW. III 328Faksimile (ca. 251 KB)
- die von A. sollen die mitthut, weide und trifft ... zu betreyben haben1511 NMittThürSächs. 21 (1903) 31
- besitz der mit-hude1572 Grupen,Disc. 597Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die herren des thum-capittels der mit-hude in hundert und mehr jahren ... nicht in possessione gewesen1574 Culemann,MindenLV. 149Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- die koppel- oder mit-hute ... sind gerechtigkeiten1757 Estor,RGel. I 832Faksimile (ca. 154 KB)
- steht ... bey dieser servitut dem herrn des dienenden grundstuͤcks die mithuth (ius compascendi) zu1801 RepRecht VI 161Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Mitkäufer
Mitkläger
Mitkreisstand
Mitkumpan
Mitkurfürst
Mitlandmann
Mitlandsasse
Mitleiden
mitleiden