Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mithut

Mithut

, f.

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ein zusammen mit anderen ausgeübtes Weiderecht
  • hatten dy armen lude dy myddehute bis an dy zeyt, dass vnsser ... jungher zu dem lande qwam
    14. Jh. Hessen/GrW. III 328
  • die von A. sollen die mitthut, weide und trifft ... zu betreyben haben
    1511 NMittThürSächs. 21 (1903) 31
  • besitz der mit-hude 
    1572 Grupen,Disc. 597
  • daß die herren des thum-capittels der mit-hude in hundert und mehr jahren ... nicht in possessione gewesen
    1574 Culemann,MindenLV. 149
  • die koppel- oder mit-hute ... sind gerechtigkeiten
    1757 Estor,RGel. I 832
  • steht ... bey dieser servitut dem herrn des dienenden grundstuͤcks die mithuth (ius compascendi) zu
    1801 RepRecht VI 161
unter Ausschluss der Schreibform(en):