Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mitschaft
Artikel davor:
Mitratsgeselle
(Mitratskumpan)
mitreden
Mitreeder
Mitreiter
Mitrichter
Mitsächer
Mitsachwalt
(Mitsachwalter)
Mitsäß
Mitschaft
, f.
II
Rechtsgemeinschaft der Burgmannen
- ist es auch sache, das unser eins theils zehren in unserm hauße ... darzu soll niemandt greiffen, er wolte dan mit gelden ..., det das iemandt daruber, den sollen die bauwmeister pfenden vor zwirnt als viel als der einer in der mitschaft gilt1388 ArchHessG.2 5 (1907) 249
Artikel danach:
(mitschlafen)
Mitschöffe
Mitschuldner
Mitsprücher
Mitstand
Mitstuhlbruder
Mittag
Mittagszeit
Mittäter