Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittäter

Mittäter

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
an einer Straftat Beteiligter
  • welcher under yne drien der theter were, so weren die andern mittheter unnd nachfolger
    1483 FrankfOHof 410
  • etlich ander ir zugewandten vnd mittater 
    1499 Heinemann,Richter Beilage 6
  • bedinget he [kleger] van den, de em den deder entbracht hebben ..., war he de ok mach alse mitdeder beschuldigen
    vor 1531 RügenLR. Kap. 10 § 13
  • das er als ein mitthädter darbei und mit gewesen
    1564 Schindler,VerbrFreib. 38
  • die gewaltsclagen sollen mit allen ... umbstenden der ... mitthätter ... specificiert ... werden
    1573 NÖLTfl. IV 99
  • NÖLGO. 1656(CAustr.) 37 § 11
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):