Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittegang

Mittegang

, m.

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Grenzstreifen zwischen zwei Häusern
  • das ain nachpaur mit dem andern die mittigeng oder reichenrecht sollen raumen. war aber das sein nachpaur nit helfen wolt, zu wandel 72 ℔ und seinen nachpaurn den schaden abzutragen
    1477/1494 (Hs. 16. Jh.) NÖsterr./ÖW. XI 65