Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mitteilhaftig
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, adj.
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I
teilhaftig, Anteil habend
- se schollen in allen dingen des ghenetes mede-delhafftig syn, so oldinges de twe gesellen effte substituten plegen tohebbende [an Einkünften]1503 Lasch,NdStB. 25Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Hamburger Kulturgut Digital
- gemelter schultheiss ... an der gerechtigkeit, so von solcher austheillong altem gebrauch nach fallet ... mittheilhaftig sein vnd darzu beruffen werden1551 Lager,Mettlach 147
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