Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mittelbar
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mittelbar
, adj.I von Personen, Körperschaften oder Herrschaftsrechten in hierarchischen Strukturen (meist dem Reich): nicht dem höchsten Herrschaftsträger, sondern einem Zwischenglied unterstellt
II von Vorgängen, Handlungen, Kausalketten usw.: durch einen Dritten verursacht bzw. ausgeführt, an einem Dritten bewirkt, durch anderes vermittelt