Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittelgericht
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mitteilhaftig
Mitteilung
Mittel
mittel
mittelbar
Mittelbürger
Mittelfinger
Mittelfreie
Mittelfrevel
(Mittelfundnis)
Mittelgericht
, n.
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eine gerichtliche Instanz
vgl.
mittel (I 1)
- auch vorbehalten rechtikeit eins richters und artikeln der statuten im mittelgericht1492 RemüsStat. 233Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- [Appellation an den] nechsten oberrichter, ... es were dann, daß einem durch vnser vnder oder mittelgericht das recht versagt, oder gefaͤhrlich verzogen ... oder auch die sachen vber funfftzig guͤlden wehrtKurpfLR. 1582 I 23 § 2Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1582 - in DRQEdit
- BadLR. 1622 I 33, 6
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- 1671 Schottel,SingJur. 215
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- wird das mixtum imperium zu teutsch mittel-gericht, mittel-obrigkeit genannt, nicht als waͤre sie mit der jurisdiction so vermischet, wie man etwa wein mit wasser menget1705 KlugeBeamte I2 729Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mittel-gericht ist so viel als erb-gericht, nieder-gericht, unter-gericht1760 Hellfeld III 2134Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1801 Hagemann,PractErört. III 135
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- 1802 RepRecht X 306
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- dagegen die stadt ... als gemeinde unter der richtergewalt der provinz- oder mittelgerichte ... stehe1807 SammlBadStBl. I 431
- 1829 Puchta,Justizämter I 167
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