Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittelobrigkeit

Mittelobrigkeit

, f.

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Übs. von mixtum imperium; die mittlere Gerichtsbarkeit
  • geben wir ... diesen bescheid, daß die ... urtheil von den eingesessenen unser Suͤder-Dithmarschen nicht weniger als von andern unsern holsteinischen amts-unterthanen und nachgeordneten mittel-obrigkeiten, in judicando zu folgen
    1648 CCHolsat. I 154
  • mixtum imperium, mittel-obrigkeit dicitur, cui etiam jurisdictio inest
    Besold,Thes.(Nürnberg 1679) 639
  • wiewohl meines erachtens ein grosser unterschied ist unter einer mittlern obrigkeit, zwischen den ober- und nieder-gerichten, und einer mittel-obrigkeit, welche gleichsam die mittel und execution an die hand gibt, wodurch die jurisdictio in ihren wuͤrden erhalten ... werden
    1705 KlugeBeamte I2 680
  • wird das mixtum imperium zu teutsch mittel-gericht, mittel-obrigkeit genannt, nicht als waͤre sie mit der jurisdiction so vermischet, wie man etwa wein mit wasser menget
    1705 KlugeBeamte I2 729
unter Ausschluss der Schreibform(en):