Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittelpfennig

Mittelpfennig

, m.

eine Münze
  • die mittel-muͤntze betreffend, welcher in diesen capitul erwehnet worden, verhaͤlt sichs darmit also: das drey mittel-pfennige thun einen mittel-groschen. sechzig mittel-groschen = ein mittel-schock ... = siebenzehen silber-groschen, ein pfennig, einen u. ein viertel mittel-heller
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 160
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