Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mitverordnete
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(Mittwintertag)
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Mittwochrat
Mitverhänger
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Mitverordnete
, m.
Mitglied eines Gremiums mit gemeinsamem Auftrag
- das er an seiner stat einen andern aus den achten seiner mitverordenten ersuchen mag, sich an seiner stat des ampts [Almosenverwaltung] zu beladen1522 Bayern/Sehling,EvKO. XI 24Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dat de knokenhawermester schall sambt sinen mituorordenten ein vlitich vpsehend hebben, dat guth ... vhee geschlacht werde1546 NdMitt. 19/21 (1963/65) 266
- 1570 BernStR. VII 1 S. 158
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1598 BrandenbSchSt. III 128
- soll der beleidigte solches vorerst den alterleuten und mitverordneten klagen1620 StettinTräger 345
- zu einem mitglied vnd mit-verordneten in den groͤssern außschuß ... zu befoͤrdern1666 SalzbChr. Einl. [4]
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