Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mitzmäßlein
Artikel davor:
Mitvormund
mitwissen
Mitwisser
Mitwist
Mitwohner
Mitz
mitzen
Mitzeuge
Mitzgetreide
Mitzinser
Mitzmäßlein
, n.
Meßgefäß zur Abmessung der Mitz
- es sol auch ein jeder muͤller neben dem geordneten vnd bezeichneten muͤtzmaͤßlein das am ort seiner haͤußlichen wohnung gaͤngig getreidemaß ... bey seiner muͤhl haben1599 OPfalzLO. 318Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit