Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mitzmäßlein

Mitzmäßlein

, n.

Meßgefäß zur Abmessung der Mitz 
  • es sol auch ein jeder muͤller neben dem geordneten vnd bezeichneten muͤtzmaͤßlein das am ort seiner haͤußlichen wohnung gaͤngig getreidemaß ... bey seiner muͤhl haben
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