Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): moderieren

I ermäßigen, herabsetzen
  • 1 der in der Reichsmatrikel verzeichneten Heeressteuer der Kreise (III 2) 
  • 2 von Prozeßkosten
  • 3 von Zins, hier: infolge einer Mißernte
II verändern, modifizieren