Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mögende

Mögende

, f.

wie Moge (I) 
  • wer is ... daß sie ... landsiedel uff demselben guten nicht haben wulden, daß sollten sie moͤgende und macht haben ... ihre guthe ... wider zu en nemmen
    1420 Cramer,Landsiedelei 34