Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): möglich
möglich
, adj., adv.I gebührend, billig, rechtmäßig, von Rechts wegen, angemessen
II im Schadens- und Kostenrecht ist möglicher Schaden derjenige, den der Beklagte nach Abschluß eines Verfahrens von Rechts wegen dem Kläger zu ersetzen hat, der also Bestand, Moge (II) hat
III vermögend
IV bedingt, unsicher
Artikel danach:
moglichen
Möglichkeit
Mohn
Mohnkörnlein
Möhrchen
Moie
(Moienerbnis)
Moienkind
Moiensohn