Mönchsdorf, n.
Mönchsdorf, n.
¹Dorf (II), dessen Bewohner idR. einem Kloster als Grundherrn zins- und dienstpflichtig sind
vgl.
Klosterdorf
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daß sowohl die spannbauern als auch die gärtner in denen dörfern ... (außer denen drey sogenannten münchsdörfern, so ihre gewisse gesezte dienste haben,) ihre spann- und handdienste ... verrichten1693 QBauernNdLaus. 53