Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mörderin

Mörderin

, f.

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Frau, die einen Mord begangen hat, häufig als Kindmörderin 
  • dise mörder und mörderin, die ir eigeniu kint mordent
    um 1275 Berth.v.Regensb. I 67
  • straff der weyber, so jre kinder todten ... wann ein soͤlche moͤrderin auff ... jrer angemasten vnbeweysten frevenlichen entschuldigung bestehen wolt, man sol sie ... zu bekentnuss der warheyt zwingen
    1507 BambHGO. Art. 156
  • desulve schal vor eine overwisende und bekande morderyn ores kindes geachtet und an ihrem liff und levende gestrafft werden
    1543 Lüneburg/Sehling,EvKO. VI 1 S. 532
  • es wirdt ... gefraget, auff was weise die schaͤdlichen gifftbereiter vnd heimliche moͤrder vnd moͤrderin zu toͤdten weren
    1613 Praetorius,Zauberei 250
  • kann die ordentliche strafe eines begangenen kindermords statt finden, wenn gleich der leichnam des getoͤdteten kindes nicht mehr vorhanden, und die moͤrderin denselben etwa in einen abgrund geworfen ... haben sollte
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 516
  • man sol ein moerdaeryn oder ein dewppyn ... begraben lebentige
    oJ. RegensbStat. 55
unter Ausschluss der Schreibform(en):