Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mörderin
Artikel davor:
Mordbrennung
Morddieb
(Morddolg)
Mördel
morden
Mördener
Mörder
Mörderei
Morderer
Mördergrube
Mörderin
, f.
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Frau, die einen Mord begangen hat, häufig als Kindmörderin
- dise mörder und mörderin, die ir eigeniu kint mordentum 1275 Berth.v.Regensb. I 67Faksimile - in Google Books
- straff der weyber, so jre kinder todten ... wann ein soͤlche moͤrderin auff ... jrer angemasten vnbeweysten frevenlichen entschuldigung bestehen wolt, man sol sie ... zu bekentnuss der warheyt zwingen1507 BambHGO. Art. 156Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507 - in DRQEdit
- desulve schal vor eine overwisende und bekande morderyn ores kindes geachtet und an ihrem liff und levende gestrafft werden1543 Lüneburg/Sehling,EvKO. VI 1 S. 532Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- es wirdt ... gefraget, auff was weise die schaͤdlichen gifftbereiter vnd heimliche moͤrder vnd moͤrderin zu toͤdten weren1613 Praetorius,Zauberei 250Faksimile (ca. 415 KB)
- kann die ordentliche strafe eines begangenen kindermords statt finden, wenn gleich der leichnam des getoͤdteten kindes nicht mehr vorhanden, und die moͤrderin denselben etwa in einen abgrund geworfen ... haben sollte1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 516
- man sol ein moerdaeryn oder ein dewppyn ... begraben lebentigeoJ. RegensbStat. 55Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
mörderisch
mörderlich
mördern
Mördersche
Mörderschlitten
Mörders'turm
Mörderung
mörderweise
Mordfeuer