Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Molkenpacht

Molkenpacht

, f.

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Entgelt (in Form von Milchprodukten?) für die Nutzung von Weideland
  • [Schäfer] die ihm [Weideeigentümer] ... jährlich an lämmern und mulkenpacht etwas darreichen
    1645 ProtBrandenbGehR. III 152
  • sollte ... die herrschafft unvermoͤgenheit ... wegen, solch uͤbrig schaff-vieh, nicht zahlen koͤnnen, sollen die schaͤffer ... die helffte der laͤmmer ... und volle mulcken-pacht davon zu geben gehalten seyn
    1681 CCMarch. V 3 Sp. 141
unter Ausschluss der Schreibform(en):