Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Molterstein

Molterstein

, m.

steinernes 1Maß (II) zum Abmessen des Molters (II) 
vgl. Meßstein
  • soll das gewicht vnd die molterstein dermassen gezeichnet werden, dass ein jeder es erkennen möge, damit er sehen könne wass sein frucht inn vndt aus der muelen gewogen vndt wass davon zu molter genommen wordenn
    1590 ZweibrückenUB. 147