Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monatsteuer
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, f.
auf den einzelnen Monat umgelegte Abgabe
- ain anlag, als monat-, schanz- oder andere steürn1666 BeitrOÖLk. 48 (1896) 150
- ehe man nun wuste, was gewinn war, so musten die unkosten ... die schocke und monathsteuer ... davon abgezogen werden1743 Ludewig,Anzeigen I 47Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auf den jahrgang 1777 bis 78 [sollen] acht monathsteuern umgelegt [werden]1778 Scheu,Mühlhausen 53
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