Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monatsteuer

Monatsteuer

, f.

auf den einzelnen Monat umgelegte Abgabe
  • ain anlag, als monat-, schanz- oder andere steürn 
    1666 BeitrOÖLk. 48 (1896) 150
  • ehe man nun wuste, was gewinn war, so musten die unkosten ... die schocke und monathsteuer ... davon abgezogen werden
    1743 Ludewig,Anzeigen I 47
  • auf den jahrgang 1777 bis 78 [sollen] acht monathsteuern umgelegt [werden]
    1778 Scheu,Mühlhausen 53