Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monatzins
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, m.
monatliche Zahlung als Gegenleistung für ein Darlehen
- nachdem ... dem wucher eine maß verordnet, und uͤber sechs von hundert zu geben nicht zugelassen wird; alß wollen wir allen wochenmonath [!] und uͤbermaͤßigen zinsen in unserer stadt gaͤntzlich verbothen haben1599 LauenburgStR. 326Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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