Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monatzins

Monatzins

, m.

monatliche Zahlung als Gegenleistung für ein Darlehen
  • nachdem ... dem wucher eine maß verordnet, und uͤber sechs von hundert zu geben nicht zugelassen wird; alß wollen wir allen wochenmonath [!] und uͤbermaͤßigen zinsen in unserer stadt gaͤntzlich verbothen haben
    1599 LauenburgStR. 326