Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mondsüchtig

mondsüchtig

, adj.

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geistig verwirrt, geisteskrank, unspezifisch gebraucht zur Benennung von periodisch auftretenden unangepaßten Verhaltensweisen und geistig-seelischen Zuständen; Ursache für die Einschränkung von Rechten, insb. der Vormundschaft und Zeugenschaft
  • [Vormundschaftsbestellung:] wofer sich dan fahl einer sinnlosen, wanwizigen, monsuchtigen, oder eines offentlichen verschwenders, desgleichen eines stummes, tauben ... oder andere dergleichen mehr zutriegen
    1570 RAbsch. III 318
  • es mag demnach jeder mit gesunder vernunft gegabter und geschickter, ein vormund seyn, woraus sich ergiebt, daß z.e. unsinnig- mondsichtig- krank- blind- stumm oder taube personen, declarirte verschwender, unerfahrne wie auch unvogtbare oder minderjaͤhrige ... hievon fuͤr allzeit ausgeschlossen seyn
    1774 Wagner,Civilbeamte I 147
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