Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monopolier

Monopolier

, m., Monopolierer, m.

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wer ein Monopol (I) innehat
  • soll er [fiscal] der oberkeit, darunter solche wuͤcherer, juden, monopolier, oder unbilliche handthierer gesessen oder wohnend seyn, solchs zu erkennen geben
    1532 RAbsch. II 361
  • und sonderlich sollen die wuͤcherer, juden, monopolierer und andere, die unbilliche contract und handthierung treiben ... fuͤrgenommen und gestrafft werden
    1532 RAbsch. II 361
unter Ausschluss der Schreibform(en):