Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monstranz

von mlat. monstrantia, liturgisches Schaugefäß zum Ausstellen der geweihten Hostie; als kirchlicher Kultgegenstand dem Handelsverkehr entzogen (res extra commercium) und mit einem Kauf- und Beleihverbot belegt; der Diebstahl einer Monstranz wird als Kirchenraub (I) bestraft