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Montag

, m.
der zweite Wochentag; ein vorausgehendes kirchliches Fest verstärkt die Bedeutung des Montags im Hinblick auf seine Funktion als Gerichtstag, Markttag oder Zinstag
I ohne Attribut
  • 1 als Frontag
  • 2 als Zinstermin oder Rechnungstag, insb. im Anschluß an einen Feiertag
  • 3 als regelmäßiger wöchentlicher Gerichtstag, auch als Dingtag (I 2) im Anschluß an einen kirchlichen Feiertag
  • 4 als Markttag des Wochenmarkts, auch Eröffnungs- oder Schlußtag eines Jahrmarkts, meist in Verbindung mit einem Patronatsfest oder einem Feiertag
  • 5 als Versammlungstag des Rates oder der Zunft
  • 6 als Tag der Lohnfestsetzung für die Arbeiter, die sich auf der Mietstatt (I) verdingen
II in festen Wendungen
  • 1 (ge)schworener Montag, mnl. versworen, auch verkoren, verloren maendach; urspr. Tag des ungebotenen Gerichts; häufig wird damit der erste Montag nach Epiphanias bezeichnet als einer von meist drei Terminen des ungebotenen Gerichts im Jahr, gelegentlich für jeden dieser Gerichtstage; auch der Versammlungstag vor dem eigentlichen Gerichtstag; später Tag des Dorfgerichts, Rügegerichts; weitere Belege irrtümlich unter Geschworenenmontag 
  • 2 häufig guter, freier, blauer Montag, auch ohne kennzeichnendes Adjektiv
    • a guter Montag ist urspr. die Bezeichnung für einen regional unterschiedlichen Festtag an einem Montag, dann der stundenweise oder gänzlich arbeitsfreie Montag der Handwerksgesellen, zunächst nur an bestimmten Montagen im Anschluß an einen Feiertag, ab ca. 1500 auf alle Montage ausgeweitet, jedoch von den Zünften und später den Territorialherren mit wechselndem Erfolg bekämpft; die Ausdehnung der arbeitsfreien Zeit auf den ganzen Montag führt zur Bezeichnung freier Montag, später auch blauer Montag; die Etym. des blauen Montags ist nicht gesichert, zu den sehr unterschiedlichen Theorien vgl. K. Koehne, Stud. zur Gesch. d. blauen Montags/ZSozW.2 11 (1920) 268ff. u. 394ff.; (guten, freien, blauen) Montag halten, machen, feiern die Arbeit einstellen, ruhen lassen; feiern
    • b Montag nach Palmarum, als Gerichtstag
  • 3 roter Montag Montag nach Michaelis (29. September), auch: nach Judica
  • 4 heller Montag; erster Montag nach Michaelis (29. September), Beginn der winterlichen Arbeit bei Licht; von den Handwerkern mit einem Braten festlich begangen, daher wohl auch allgemein "Festtag"; als Tag der Aufnahme in die Zunft
  • 5 kaufselliger Montag wie Kaufschlagemontag, Markttag am ersten Montag nach Invocavit; als Termin für Pachtleistungen
  • 6 stolzer Montag Pfingstmontag, als Tag des ungebotenen Gerichts
  • 7 hübscher Montag Ostermontag, gelegentlich auch Pfingstmontag, als Termin für Leistungen und die Besetzung von öffentlichen Ämtern
  • 8 Montag zu Pascha Ostermontag, als Tag der Verdingung des Gesindes
  • 9 Montag nach Dreizehntag Montag nach Epiphanias, als Gerichtstag
die montags eingenommenen städtischen Gefälle (I) 
Verweis unter Gut irrig, s. jetzt Menntaggut 
wie Jünger (I), ausgelernter Handwerkslehrling, der das Gesellenrecht noch nicht erworben hat
Recht auf Geleit an einem Montag (I 4) 
Lohn für die freiwillige Arbeit an einem arbeitsfreien Montag (II 2) 
an einem Montag stattfindendes Niedergericht; die Bez. erstarrt zu einem Terminus, so daß das Montagsgericht auch an einem anderen Wochentag stattfinden kann; geschworene Montagsgericht Gericht am geschworenen Montag (II 1) 
städtische Unkosten, die montags abgerechnet werden
geschworene Montagsordnung Gerichtsordnung für den geschworenen Montag (II 1) 
das an einem Montag (I 3) zusammentretende Vogtgericht