Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Montagsgericht

Montagsgericht

, n.

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an einem Montag stattfindendes Niedergericht; die Bez. erstarrt zu einem Terminus, so daß das Montagsgericht auch an einem anderen Wochentag stattfinden kann; geschworene Montagsgericht Gericht am geschworenen Montag (II 1) 
  • [Propst und Junker] liessen ein gesworn montagsgericht durch ... H.H. schultissen ... [und die] schoffen besiczen, und hegen
    1452 FrkBauernW. 77
  • andere besundere gerichten ... von alters gehalten worden und noch, wilche ufgerichte tage, pflichttage, vogtgeding, heewmale, stoppelgericht, montagsgericht ... gnant
    1581/1650 QKleveÄmter II 191
  • daß auf den mohntags-gerichten nur geringe und nichtige schuldt- und executionssachen ... und dergleichen nicht sonder wichtigkeit auf sich tragende puncten tractiret werden
    1624 DithmUB. 402
  • 1. Hälfte 17. Jh. NrhAnn. 58 (1894) 93
  • schuld-sachen, welche so wol an des schuldtheissen- als an das montag, vogt- ald stangen-gericht gehörend
    1692 Schauberg,Z. 1 (1844) 363
  • von dem vogt- oder montag-gericht 
    1715 SchweizId. VI 347
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