Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Montagskost

Montagskost

, m.

städtische Unkosten, die montags abgerechnet werden
  • auf dasz auch solche spesen und ausgaben zu den montagscosten können ... der ordnung gemäsz eingetragen werden
    1656 Eheberg,StraßbVG. 731