Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Montagskost
Artikel davor:
Monopol
Monopolier
Monstranz
Montag
Montagsfreiheit
Montaggefälle
Montagsgeld
Montagsgericht
Montaggut
Montagjünger
Montagskost
, m.
städtische Unkosten, die montags abgerechnet werden
vgl.
Montaggefälle
- auf dasz auch solche spesen und ausgaben zu den montagscosten können ... der ordnung gemäsz eingetragen werden1656 Eheberg,StraßbVG. 731